Grundsätzlich gilt:
Von Seiten des Kernteams wollen wir es bei den folgenden Lagerregeln belassen. Es würde hier den Rahmen sprengen alle Lagerregeln der Stämme aufzuführen. Natürlich kann jeder Stamm weitere Regeln mit seinen Teilnehmern vereinbaren, sofern Sie nicht den „Bezirksregeln“ widersprechen.
Allgemein:
- Es gilt das Jugendschutzgesetz
- Die Lagerregeln sind für alle bindend. Es gibt keine Ausnahmen z.B auf Stammesebene.
- Die Durchsetzung dieser Regeln obliegt jedem Leiter.
- Den Anweisungen der Stammes- / Lagerleitung ist Folge zu leisten.
- Das Verlassen des Platzes ist nur nach Erlaubnis der Stammesleitung erlaubt.
Nachtruhe:
- Zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Für Wölflinge und Jungpfadfinder gilt Bettruhe.
Mülltrennung:
Im Bundeszentrum wird der Müll getrennt. Folgende Fraktionen sind zu trennen: Essensreste, Biomüll, Papier/Kartonagen, Glas, Gelber Sack und Restmüll
Für die Einhaltung der Mülltrennung ist jeder Stamm selbst zuständig. Beschwerden seitens der Zentrumsleitung werden an Euch weitergeleitet.
Lagerplatz:
Das Ausheben von Löchern und Gräben und Löchern für Lagerbauten und Co. Ist nur nach Rücksprache mit dem Camp-Staff möglich. Für eventuelle Flur- und Pflanzenschäden ist jeder Stamm selbst verantwortlich.
Zum Thema Alkohol und Tabak haben wir uns im Vorfeld sehr viele Gedanken gemacht. Wir sind zum Schluss gekommen, dass uns das Jugendschutzgesetz hier noch zu offen ist und haben hier weitere Einschränkungen vereinbart.
Alkohol:
- Das Wort Alkohol bezieht sich ausschließlich auf Bier und Wein, d.h. alle anderen Arten von Alkohol, z.B. Schnaps und Alcopops sind auf dem Bezirkslager grundsätzlich verboten.
- Das Trinken von Alkohol ist nur an den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet (Seniors Paradise, usw.)
- Alkohol ist nur nach dem Abendprogramm und nach 22.00 Uhr erlaubt.
- Das öffentliche Rumtragen von Alkohol ist zu unterlassen.
- Übermäßiger Alkoholgenuß ist zu unterlassen.
Tabak:
Das Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet (Raucherplätze, Senior Paradise, usw.)
Das Aufsuchen der Raucherplätze ist nur erlaubt, wenn es das Rahmenprogramm zulässt bzw. es nicht gestört wird.
Die Raucherplätze sind selbständig von den Rauchern zu säubern (aschenbecher leeren, usw.)
Das Rauchen am Lagerfeuer ist ab 22:00 Uhr erlaubt, aber nur nach Beendigung des Abendprogrammes. |